Anwaltskanzlei seit 1967 in Burgwedel

Als Anwaltskanzlei befassen wir uns bereits seit dem Jahre 1967 in Burgwedel und im Großraum Hannover schwerpunktmäßig mit dem allgemeinen Zivilrecht. Dies umfasst Tätigkeiten im Miet-, Bau-, Immobilien- und Familienrecht.

 

Anwaltlich vertreten wir Sie vor Gerichten, ebenso aber auch im Rahmen der vorgerichtlichen Betreuung zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

 

Soweit Mandate von uns wegen des Sachgebietes oder aus sonstigen Gründen nicht bearbeitet werden, so vermitteln wir für unsere Mandanten Kontakte zu Kolleginnen oder Kollegen, die wir selbst vertrauensvoll empfehlen können.

 

 

Notarielle Beglaubigungen und Beurkundungen

In unserer Kanzlei erfüllen wir schwerpunktmäßig die Tätigkeit als Notar. Die notarielle Tätigkeit umfasst dabei vor allem die Vorbereitung und Durchführung von Beurkundungen, die Fertigung von Beglaubigungen (Unterschriftsbeglaubigungen und beglaubigte Abschriften). Die Tätigkeit des Notars ist gesetzlich geregelt und teilweise zwingend erforderlich. Umfasst sind dabei:

 

  • Vorbereitung und Durchführung von Immobiliengeschäften und Kaufverträgen für Grundstücke;
  • Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Ehegattentestamenten und eidesstattliche Versicherung mit Anträgen auf Erteilung von Erbscheinen;
  • sonstige Nachfolgeregelungen wie z. B. Schenkungen einschließlich Grundstücksübertragungen und Regelungen zur Übergabe von landwirtschaftlichen Betrieben oder Hofübertragungen;
  • die Fertigung und Beurkundung von Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen;
  • die Beurkundung und Anmeldung von Gesellschaften (vor allem GmbH) und Vereinen, einschließlich Änderungen von Satzungen, Vorständen und Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführern;
  • außerdem die Beglaubigung von Unterschriften, vor allem Löschungsanträge für Grundschulden und Hypotheken.

 

Weiter sind Notare tätig für die Fertigung von Beglaubigten Abschriften von sonstigen Dokumenten, beispielsweise Ausweisen oder Zeugnissen.

 

Die Tätigkeit als Notar ist gesetzlich geregelt. Der Bereich des Notariats umfasst mittlerweile den Schwerpunkt der Tätigkeit in unserer Kanzlei. Bis zum Jahre 2007 war Herr Rechtsanwalt und Notar Rainer Hartmann mehr als 35 Jahre als Notar tätig, seit dem Jahre 2017 ist Rechtsanwalt Daniel Hartmann zum Notar bestellt worden.

 

Die Bearbeitung von Urkunden und Beglaubigungen können wir dabei auch zusätzlich in französischer und englischer Sprache anbieten, außerdem Beglaubigungen in polnischer Sprache.

 

Bei allen Fragen dazu wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns.