Die Tätigkeit als Notar und angebotene Leistungen
Als Notar stehen wir Ihnen mit unserer Kanzlei vor allem in den Bereichen Erbrecht, Immobilienrecht, Familienrecht und Handelsrecht zur Verfügung.
Bei Grundstücksverkäufen und Grundstücksübertragungen sind notarielle Beurkundungen vorgeschrieben. Besprechungen und Vertragsentwürfe bieten wir Ihnen jederzeit gerne an bzw. stellen Ihnen Vorentwürfe für die finanzierenden Banken zur Verfügung. Wir helfen auch bei der Bestellung von Grundschulden oder Hypotheken bzw. bei der Löschung von Grundpfandrechten.
Ebenso begleiten wir Mandate im Zusammenhang mit Schenkungen an Immobilien, bei Hofübertragungen, Übertragungen von Gesellschaftsanteilen oder landwirtschaftlichen Betrieben und bei sonstigen Übertragungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge.
Im Bereich des Erbrechtes fertigen wir für Sie Testamente, Erbverträge und Ehegattentestamente, vor allem dabei die sogenannten „Berliner Testamente“. Bei bereits eingetretenen Sterbefällen helfen wir bei der Beantragung von Erbscheinen beim Nachlassgericht.
Im Bereich des Familienrechtes fertigen wir für Sie Eheverträge (wie z. B. Vereinbarungen zum Güterstand oder Gütertrennung) sowie Scheidungsvereinbarungen, mit denen vorab einvernehmlich eine Trennung geregelt werden soll. Dies ist häufig verbunden mit Erklärungen zum Verzicht des Zugewinnausgleiches, des Versorgungsausgleiches oder der Übertragung von Immobilien.
Weiter entwerfen und beurkunden wir für Sie Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen – mit diesen Vollmachten soll regelmäßig gewährleistet werden, dass eine angeordnete Betreuung durch das Familiengericht vermieden wird. Als bevollmächtigte Personen werden oft Familienangehörige eingesetzt, zu denen ein besonderes Vertrauen besteht. Außerdem fertigen wir Reisevollmachten für minderjährige Kinder, dies auch in Fremdsprachen.
Schließlich betreuen wir Mandate aus dem Vereinsrecht und Gesellschaftsrecht, vor allem Anmeldungen für Neugründungen, Änderungen oder Löschungen von eingetragenen Vereinen (e.V.) und für Kaufleute sowie aus dem Bereich des GmbH-Rechtes.
Bei Fragen oder Beratungsbedarf zu den vorgenannten Themenbereichen sprechen Sie uns gerne einfach an.
Die Gebühren der notariellen Tätigkeit sind gesetzlich festgelegt, Notare unterliegen einem strikten Konkurrenzverbot. Da sich der Sitz unserer Kanzlei in Burgwedel befindet, dürfen wir nur Beurkundungen im Bezirk des Amtsgerichts Burgwedel wahrnehmen, dies umfasst die Gemeinden Isernhagen, Wedemark und Burgwedel. Auch von außerhalb stammende Mandanten sind bei uns willkommen, bei Bedarf (z. B. gesundheitsbedingt) können wir aber Beurkunden bei Ihnen zu Hause oder an Ihrem Geschäftssitz nur vornehmen, wenn Sie sich innerhalb dieser Gemeinden befinden.
In Niedersachsen sind Notare immer gleichzeitig auch Rechtsanwälte. Da wir als Notare neutral sein müssen, dürfen wir nur dann Vorgänge beurkunden oder beglaubigen, wenn dazu vorab keine anwaltliche Tätigkeit erfolgt war.