Im allgemeinen Zivilrecht werden alle Rechtsbeziehungen zwischen privaten Personen geregelt, insbesondere Kaufverträge, aber auch Miet- und Werkverträge fallen in diesen Bereich - sofern sie nicht speziellen Gebieten zuzuordnen sind.
Wir befassen uns vor allem mit der umfassenden Beratung zu individuellen Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie deren Prüfung, Überarbeitung, Änderung und natürlich deren Durchsetzung.
Darüber hinaus gehören auch vertragliche Streitigkeiten rund um das Auto, wie beispielsweise zum Kaufvertrag oder zu Werkstattleistungen, in diesen Bereich.
Wir begleiten Sie professionell bei Auseinandersetzungen im Rahmen von Bauvorhaben und strengen hier bei Bedarf auch ein selbständiges Beweisverfahren an.
Sollten Sie mit einer Wohnungskündigung und einer Zwangsräumung konfrontiert werden, können wir bei Bedarf Untervollmachten nutzen, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten. Nehmen Sie Ihre Rechte konsequent wahr, wir stehen zuverlässig an Ihrer Seite.
Erbrecht und Nachlassverwaltung
Naturgemäß sind wir als Rechtsanwalt und Notar Ihr kompetenter Ansprechpartner zum Thema Erbrecht: Wir erstellen nicht nur tragfähige Lösungen, die Ihren letzten Willen konsequent umsetzen, sondern fungieren auch als seriöser Nachlassverwalter.
Besprechen Sie Ihre Intentionen offen mit uns - wir sorgen für stringente Umsetzung.